Münzenbergerschule

Eltern ABC

Eltern sind unsere wichtigsten Partner. Der elterliche Erziehungsauftrag wird durch den schulischen Lehr- und Erziehungsauftrag ergänzt. Dies kann nur dann gut erfüllt werden, wenn man vertrauensvoll zusammenarbeitet.

Sie können uns bei unterschiedlichen Themen unterstützen:

Der Elternbeirat einer Klasse lädt Eltern und Klassenlehrer zum Elternabend ein. Elternabende dienen dem allgemeinen Austausch zwischen Lehrern und Eltern. Elternabende finden mindestens einmal im Schulhalbjahr statt. Eine regelmäßige Teilnahme ist wichtig!

Elternbeirat und -stellvertreter werden in jeder Klasse für zwei Jahre gewählt.

Der Elternbeirat einer Klasse lädt Eltern und Klassenlehrer zum Elternabend ein. Elternabende dienen dem allgemeinen Austausch zwischen Lehrern und Eltern. Elternabende finden mindestens einmal im Schulhalbjahr statt. Eine regelmäßige Teilnahme ist wichtig. Die gewählten Elternvertreter sind bei Klassenthemen Ihr erster Ansprechpartner, schulübergreifende Themen werden über diese an den Schulelternbeirat weiter geleitet. Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden außerdem den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.

Die Elternvertreter sind Mitglied des Schulelternbeirates, vertreten dort die Interessen der Klasse und leiten Informationen an die Eltern der Klasse weiter. Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen.

Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.

Das Mitbestimmungsrecht der Eltern und alle Aspekte der Elternvertretungen sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt.

Weitere Informationen finden sie unter Schulelternbeirat.

Elternbriefe enthalten wichtige Informationen & Termine für die Eltern.

Bitte schauen Sie deshalb täglich in die Postmappe Ihres Kindes!

Die Nutzung elektronischer Geräte auf dem Schulgelände (insbesondere Handys), ist verboten (siehe Schulordnung). Auch elektronische Geräte mit Foto-Funktion, Funkempfang o.ä. sind nicht erlaubt.

Sollte Ihr Kind dennoch auf eigene Verantwortung ein elektronisches Gerät dabei haben, muss es während der Schulzeit ausgeschaltet im Ranzen bleiben. Generell übernimmt die Schule bei Verlust oder Beschädigung des entsprechenden Gerätes keine Verantwortung; die Geräte sind also nicht versichert. Die Nutzung des Handys ist den Kindern auf dem Schulgelände strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird den Kindern das Gerät abgenommen. Die Eltern müssen das Gerät dann bei der Schulleitung abholen.

Die Eltern: Erziehungsberechtigte haben die Verpflichtung, die Schule unverzüglich über das Fehlen ihres Kindes zu informieren (VGSO § 2 vom 1.8.2011). Dies kann über einen Anruf oder Vorbeikommen im Sekretariat, sowie durch die schriftliche oder mündliche Mitteilung durch einen Mitschüler geschehen.

Die Lehrkraft: Die Lehrkraft stellt am Anfang des Schultages die fehlenden Schüler*innen  fest.
Während dieser Stunde (Nachzügler werden abgewartet), werden zwei  Schüler*innen beauftragt, die Namen der fehlenden Kinder im Sekretariat zu melden.

Das Sekretariat: Frau Martin (Sekretärin) versucht, die Eltern über die Notfallliste telefonisch zu erreichen.

Die Sekretärin…

  1. …erreicht die Eltern: Der Grund für das Fehlen wird auf einer Liste festgehalten und die Eltern werden nochmals an ihre Verpflichtung gegenüber der Schule erinnert.
Bei weiterem Fehlen am nächsten Tag wird nicht nochmal angerufen.
  2. … erreicht nur einen Anrufbeantworter: Frau Martin spricht auf den Anrufbeantworter und bittet um Rückruf. Der Gesprächszeitpunkt wird  notiert.
  3. …erreicht nur ein Handy ohne Anrufbeantworter: Frau Martin notiert die Anrufzeit. Die Rufnummer der Münzenbergerschule freigeschaltet und auf jedem Handy erkennbar, daher kann seitens der Eltern zurückgerufen werden.
  4. …erreicht niemanden (inkl. aller Telefonnummern auf der Notfallliste). Frau Martin notiert den Gesprächszeitpunkt und informiert die Schulleitung.

Die Schulleitung…

…wägt den Fall ab und entscheidet, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren*.

Krankmeldung des Kindes während der Schulzeit: 

Sollte ein Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen können, genügt für Tag 1  und 2 eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Ab dem 3. Tag muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Krankmeldung des Kindes kurz vor oder nach Schulferien:  

Erkrankt ein Kind bis zu fünf Tage vor oder nach den Ferien, ist eine ärztliche Bescheinigung  ab dem ersten Tag vorzulegen.

Beurlaubung des Kindes:  

Bis zu zwei Tage darf die Beurlaubung des Kindes vom Klassenlehrer vorgenommen werden. Ab dem dritten Tag ist der Schulleitung ein schriftlicher Antrag vorzulegen.

Beurlaubungen, die direkt an die Ferien der Kinder anschließen (auch nur für einen Tag), müssen der Schulleitung in einem begründeten Antrag eingereicht werden. Sie werden im Grundsatz abgelehnt und nur in begründeten Ausnahmefällen stattgegeben.

Bitte nehmen Sie sich zu Herzen: jegliche Veränderung (Telefonnummer, Kontaktperson) muss unverzüglich für die Aktualisierung der Notfallliste im Sekretariat gemeldet werden! 

*„Natalie-Erlass“

Seit 2011 gilt in Hessen der sogenannte „Natalie“-Erlass. Es soll sicher gestellt werden, dass Schüler*innen nicht womöglich auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist.

Am jeweils letzten Schultag vor den Ferien beginnt der Unterricht in der 1. Stunde und endet nach der 3. Stunde um 10:45 Uhr. Am ersten Schultag nach den Ferien beginnt der Unterricht nach Plan oder entsprechend der Mitteilung der Klassenlehrer*innen.

Schulferien in Hessen

Leider haben wir immer wieder eine gut-gefüllte Kiste mit Fundsachen (Kleidung, Turnbeutel, Flaschen…). Auch Wertsachen (Schlüssel, Ketten etc.), sammeln sich über die Monate schnell an. Bitte versehen Sie alles, was Ihnen und Ihrem Kind lieb und teuer ist, mit Namen. Nur so können verlorene Dinge wieder ihren Besitzer finden!

Kleidungs-Fundstücke werden in unserer Fundkiste in der Vorhalle der Schule aufbewahrt. Wenn Ihr Kind etwas vermisst, schauen sie bitte erst hier. Die Kiste wird zum Schuljahresende geleert. Alles, was nicht abgeholt worden ist, wird entsorgt. Kleinere Gegenstände, wie z.B. Schlüssel, Schmuck, Uhren etc. werden bei unserem Schulhausverwalter abgegeben. Sehen Sie bitte in seinem Büro (in der Vorhalle) die Sachen ein.

TIPP: Schauen Sie regelmäßig in die Fundkiste! Oftmals finden sich Sachen, die man gar nicht vermisst hat!

Ein gesundes Frühstück ist wichtig für einen erfolgreichen Schultag. Die Kinder sollen in Ruhe zuhause frühstücken und ein gesundes Pausen-frühstück mit in die Schule bringen.

Bitte unterstützen Sie Ihr Kind bestmöglich beim Erledigen der Hausaufgaben (in der Schule haben wir eine Hausaufgabenbetreuung, keine Hausaufgabenhilfe!). Nur fragen, ob sie gemacht wurden reicht nicht aus Bitte achten Sie auf das Führen von einem Hausaufgabenheft.

Lesen Sie, so oft Sie können, Ihren Kindern vor oder mit ihnen!

Schulbescheinigungen können, nach telefonischer Anmeldung, während der Öffnungszeiten im Sekretariat abgeholt werden.

  • Ihre Kinder erhalten nach der ersten Schulwoche von den KlassenlehrerInnen einen Stundenplan.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind immer pünktlich in die Schule kommt.
  • Mögliche Stundenplanänderungen werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
  • Bitte denken Sie bei Ausfällen oder Stundenplanänderungen auch daran, rechtzeitig die weiteren Betreuungseinrichtung, die Ihr Kind besucht, zu informieren.

 

Wenn Lehrerinnen oder Lehrer erkranken oder sich fortbilden, fällt trotzdem in der Zeit von der 1. bis zur 4. bzw. 5. Stunde (also von 8:00 – 11:30 Uhr/12.30 Uhr) kein Regel -Unterricht aus. Wir arbeiten in diesen Fällen mit Vertretungskräften, welche die Schüler und Schülerinnen dann unterrichten bzw. betreuen.

Die Vertretung von Förderkursen ist grundsätzlich abhängig von unseren allgemeinen Betreuungsmöglichkeiten. Sollten wir keine Vertretung einrichten können, steht den Kindern für die 1. Stunde bis 8.45 Uhr die Frühbetreuung in der ESB zur Verfügung.

Grundsätzlich werden Sie über aktuellen wie längerfristigen Unterrichtsausfall über die Postmappe informiert!

 

Jeweils am Ende eines Schuljahres, ab der 3. Klasse auch zum Halbjahr, erhalten die Kinder ein Zeugnis. Am Ende der Jahrgangsstufe 1 ist dies ein Berichtszeugnis, das Auskunft über den allgemeinen und fachbezogenen Leistungsstand sowie die Lernfortschritte gibt. Ab der Jahrgangsstufe 2 erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Ziffernzeugnis. In der Grundschule liegt der Schwerpunkt der Leistungsbewertung im mündlichen Bereich, die schriftlichen Arbeiten werden in angemessenem Umfang einbezogen.